Das Arzneimittelgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Arzneimittelversorgung in Deutschland und soll insbesondere die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln gewährleisten. Es reguliert deren Herstellung, den Handel sowie die Zulassung. Somit legt es die Rahmenbedingungen für klinische Studien fest.